Neues Hundehaltegesetz in NÖ sorgt für Unmut bei Hundehaltern

Das im niederösterreichischen Landtag einstimmig beschlossene Hundehaltegesetz tritt am 1. Jänner 2020 in Kraft und sorgt für große Unzufriedenheit bei Hundehaltern. Das neue Gesetz besagt, dass bei Menschenansammlungen für Hunde Leinen- und Beißkorbpflicht gelten soll.

Beiskorbpflicht-vertagt

Weil Hunde in Menschenansammlungen Leine und Maulkorb tragen sollen, gehen in NÖ die Wogen hoch. In Wien werden die strengen Regeln für Listenhunde vor dem Höchstgericht bekämpft. In Lokalen, öffentlichen Verkehrsmitteln oder bei Veranstaltungen müssten Hunde eigentlich einen Maulkorb tragen und zwar alle Hunde, unabhängig von ihrer Rasse- egal ob Rottweiler als Chihuahua.

Hundefeindliche Politik?

Um ihrer Verärgerung Ausdruck zu verleihen gingen vor wenigen Tagen im Waldviertel die Mitglieder eines Hundesportvereins mit Transparenten auf die Straße. Am Donnerstagnachmittag überreichten Hundefreunde vor dem Landhaus in St. Pölten eine Protest-Petition mit fast 10.000 Unterschriften. Aufgrund der Aufregung veranlasste die ÖVP am Donnerstag im Landtag eine Nachbesserung in Form einer authentischen Interpretation. Dabei geht es um die Definition, was den Begriff “Menschenansammlungen” betrifft. Der ÖVP schwebt Folgendes vor: Sobald sich mehr als 150 Personen in einem Gasthaus oder in einer Badeanlage aufhalten, müssen Vierbeiner angeleint sein und einen Maulkorb tragen. Sind weniger als 150 Menschen anwesend, ist entweder eine Leine oder ein Beißkorb ausreichend. Auch die Hundebesitzer geben sich damit nicht zufrieden, da es sich bei dieser Gesetzgebung um eine hundefeindliche Politik handelt.

Falsches Sicherheitsgefühl

Je mehr man die Tiere einschränkt, desto höher wird ihre Stressbelastung und umso mehr kommt es zu Verhaltensauffälligkeiten. Das Verhalten eines Hundes hängt außerdem nicht von seiner Rasse ab, sondern von seiner Haltung. Der Maulkorb am Hund gibt den Hundehaltern nur zu leicht ein falsches Sicherheitsgefühl und manche werden dann erst recht unvorsichtig. Die Maßnahme bringt nichts und verdammt tausende völlig friedlicher Hunde zu einem nicht hundegemäßen Leben. Wer für die Sicherheit im öffentlichen Raum wirklich etwas tun will, muss beim Hundehalter ansetzen und darf sich nicht in Anlassgesetzgebung erschöpfen. Man könne nicht aus dem massiven Fehlverhalten einer Einzelperson, die fahrlässig handelte, nun eine ganze Bevölkerungsgruppe diskriminieren und das Recht auf tiergemäßge Haltung ganzer Hunderassen beschneiden. Die Einteilung von Hunden in sogenannte „Listenhunde“ sei wissenschaftlich in keinster Weise begründbar und völlig willkürlich erfolgt. Auffällig werden nicht Rassen, sondern einzelne Hunde. Dass ein Hund gefährlich wird, liegt an schlechten Erfahrungen kombiniert mit fahrlässigem Umgang oder tierschutzwidriger Haltung. Versagt hat dabei in erster Linie der Mensch und nicht das Tier.

Die Regeln der Bundesländer auf einen Blick

Tirol
Der Landtag novellierte am Donnerstag einstimmig das Landespolizeigesetz: Ab Mitte Jänner 2020 sind Leine oder Maulkorb in geschlossenen Ortschaften, bei Menschenansammlungen, in Öffis, bei Schulen oder in Einkaufszentren für alle Hunde vorgeschrieben. Es gibt aber keine Listenhunde, ein Alkoholverbot für Hundehalter wurde zwar diskutiert, aber für nicht kontrollierbar gehalten. Ab 1. April brauchen neue Hundebesitzer einen Sachkundenachweis.

Salzburg
In Salzburg werden Leinen- oder Maulkorbpflichten auf Gemeindeebene geregelt. Abgesehen davon verlangt auch dieses Bundesland einen Sachkundeausweis. Auflagen für bestimmte Rassen oder ein Alkoholverbot gibt es aber nicht.

Oberösterreich
Hier findet derzeit eine Diskussion über eine mögliche Liste mit Hunderassen, für die strengere Bestimmungen gelten sollen, statt. Ein Alkoholverbot gibt es nicht. Leine oder Beißkorb sind in Ortsgebieten und an öffentlichen Orten (Schulen, öffentlichen Verkehrsmitteln etc.) allerdings vorgeschrieben. Ein Sachkundenachweis ist ebenfalls Vorschrift.

Vorarlberg
Das Vorarlberger Landessicherheitsgesetz sieht vor, dass Hunde auf Spielplätzen Leine oder Beißkorb tragen müssen. Strengere Regeln können von den Gemeinden erlassen werden. Ein Alkoholverbot für Hundehalter gibt es nicht. Ein Sachkundeausweis wird nicht gesetzlich verlangt, Gemeinden fordern ihn aber in der Regel von Listenhundebesitzern.

Burgenland
Im Burgenland entscheiden Gemeinden, ob außerhalb von Gebäuden Leinen- und Maulkorbpflicht gilt. Für auffällige Hunde braucht es einen Sachkundenachweis. Ein Alkoholverbot gibt es nicht.

Steiermark
An öffentlichen Orten muss ein Beißkorb oder eine Leine angelegt werden. Eine Rassenliste gibt es nicht, dafür muss jeder Besitzer einen Hundekundenachweis erbringen. Zur Alkoholisierung gibt es keine Regeln.

Kärnten
In Kärnten wird das Landessicherheitsgesetz novelliert. Derzeit gibt keine Listenhunde, kein Alkoholverbot und keinen Sachkundenachweis. Bei Menschenansammlungen müssen Hunde Beißkorb oder Leine tragen.

Niederösterreich
An Orten mit mehr als 150 Personen wird ab 2020 Leinen- und Beißkorbpflicht gelten. Neu ist, dass Hunde, die ständig am Arm oder in einem Behältnis getragen werden, von den Regelungen ausgenommen sind.

Wien
Seit 1. Juli muss für jeden neu angeschafften Hund ein Sachkundenachweis erworben werden. Für Listenhunde ist zudem ein Hundeführschein vorgeschrieben. Deren Halter dürfen maximal 0,5 Promille intus haben, wenn sie mit dem Tier unterwegs sind. Außerdem gilt für Listenhunde eine generelle Maulkorb- und Leinenpflicht.


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