Unfassbar: Freifahrtschein für Haustierabschuss ausgeweitet

Haustierabschuss Verbot in Österreich jetzt

Die Tierfreunde Österreich fordern ein Haustierabschuss-Verbot in Österreich jetzt!

Wenn der Hund nicht aktiv wildert, sondern nur alleine umherstreift und sich dabei mehr als 100 Meter vom Halter entfernt hat, kann er vom Jäger getötet werden.

Eine Entscheidung des unabhängigen Verwaltungsrats (UVS) in Niederösterreich macht diesen Umstand von nun an möglich. Ein Skandal! „Ein Hund, der sich der Einwirkung des Halters entzogen hat, stellt eine Gefahr für die Jagd dar“, begründet der Verwaltungsrat seine Entscheidung. Selbst Vertreter der Jägerschaft halten diesen Beschluss für übertrieben. Damit nicht genug, droht den Hundehaltern auch noch eine Verwaltungsstrafe, sollte sich der Hund im Jagdgebiet „unbeaufsichtigt“ aufhalten. Einzelfälle berichten von Strafen in der Höhe von EUR 250,00 – überzogene Abzocke!

Die Einschätzung über die Situation, ob und wann ein Hund sich der Kontrolle seines Halters entzogen hat, wird einzig und allein dem Jäger überlassen. Der Rechtfertigungsspielraum der Jäger hat sich somit vergrößert, der Willkür sind keine Grenzen mehr gesetzt. Die Jagd auf unsere Haustiere ist eröffnet.

Aus diesem Grund fordern die Tierfreunde Österreich – als Club für Tierhalter – gemeinsam mit dem Österreichischen Tierschutzverein ein sofortiges Haustierabschussverbot! Schluss mit der Jagd auf unsere Haustiere.  Jährlich verschwinden mehr als 30.000 harmlose und unschuldige Hunde und Katzen. Diesem Umstand muss entgegengewirkt werden.

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Die TIERFREUNDE ÖSTERREICH sind Österreichs Club für Haustierbesitzer. Fundierte Information und Beratung zu haustierspezifischen Themen sind Kernaufgaben der gemeinnützigen Organisation, die sich mit einem umfassenden Servicepaket sowie Initiativen um die Anliegen von Haustierbesitzern kümmert.

Bild: Mareike Radomski / www.pixelio.de

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12 Antworten auf Unfassbar: Freifahrtschein für Haustierabschuss ausgeweitet

  1. traude brugner sagt:

    ich finde diese art der vorgehensweise sehr bedenklich und leicht faschistoid. deshalb setze ich mich gegen diesen gesetzesentwurf ein und hoffe, dass die vernunft siegt.

  2. Katharina Schmid sagt:

    Ich möchte Ihre Kampage unterstützen gegen das Abschießen von Haustieren!!!

    Schöne Grüße
    Katharina Schmid

  3. Kurt G. Pokorny sagt:

    Diese Jägerschaft gehört dringend psychologisch untersucht und zwar vor dem Jagdschein und dem Führen von Waffen und dann gehörden diese Typen noch richtig beaufsichtigt.

  4. Andreas Napotnik sagt:

    Unglaublich !!! Was ist das nächste ?? Meine Hundeleine ist 5m lang da ging doch noch etwas. Vielleicht Abschuss ab 3m ? Für so ein Urteil sollte sich die Richterschaft schämen !!! Oder sind da etwa Jäger darunter ? Es gilt die Unschuldsvermutung.

  5. Pichlbauer Sigibert sagt:

    Danke für diese informaton,besitze selbst zwei Rhodesian Ridgebacks,also diese Urteil ist eine Frechheit und das von Gerichtshof,wir wisse eh was für Vollpfosten dort sitzen,also sollte mir dieses passieren und ein sogenannter Jäger schiesst auf einen meine Hunde dann gande im Gott,wüsste ehrlich gesagt nicht ob ich ihn nicht…………… würde.lg.Hr.Pichlbauer

  6. Ralf Merseburg sagt:

    In diesem Fall sollte man prüfen lassen, ob der Herr Rat nicht selbst ein Vertreter der Jägerschaft ist. Dieses Urteil ist ein Skandal und möglicherweise lanziert worden.
    Man sollte das raschest bekämpfen und zwar im Hinblick auf Gutheißung eines strafrechtlichen Tatbestandes. Und sonst muß man gegen diese herumballernden Grünröcke anderweitig vorgehen.

  7. Gerhard-Ludwig Irauschek sagt:

    Jede(r) HundehalterIn ist verpflichtet, ein freies Herumstreunen oder gar Wildern seines Hundes zu verhindern. Trotz aller Maßnahmen kann jedoch das Malheur passieren, dass ein Hund auskommt und dann eben das Schlimmste passiert. Da sollte aber die Jägerschaft nicht das Recht haben, den Hund zu morden. Es ist ein Haustier, und somit auch ein Mitglied der Familie. Klar, im Wiederholungsfalle sollten/müßten Sanktioen gesetzt werden: wenn ein Hundebesitzer seinen Hund nicht verläßlich so halten kann, dass er nicht dauernd einen Schaden anrichtet, dann muß dieser Hund eben in andere Hände kommen. Ein Wildtier ist eben auch ein Tier!
    Anderes: wie viele Wildtiere kommen durch den Kfz-Verkehr um und bringen oft tötliche Gefahren für die Lenker. Warum kommt es fast nicht vor, dass Haustiere solche tötliche Gefahren für die Kraftfahrzeuglenker sind? – Weil eben deren Halter/Besitzer dafür sorgen, dass deren Tiere nicht unkontrolliert durch die Gegend springen. Da ist auch mal die Jägerschaft gefordert: Wildtiere, die selbst auf Autobahnen anzutreffen sind!
    Unsere Familie geht gerne und oft mit Hunden in den Wald. Angeleint, klar doch. Auf den Wegen, auch klar. Und wir freuen uns über die netten Bitten auf den diversen Schildern, die Hunde anzuleinen. Das ist eine Handreichung, nett und vernünftig. Häßlich, wenn man lesen muß: freilaufende Hunde werden erschossen. Ja, sind denn diese Wahnsinnigen Götter, die über das Leben bestimmen können? Da kommen einem dann wieder die bösen Gedanken: in Gehegen gezüchtete “Wildtiere” werden ausgesetzt, um den geilen Kitzel des Mordens zu befriedigen. Schauderhaft!

  8. Weber Wilfried sagt:

    Da ich einige dieser schieß und tötungswütigen Narren kenne, finde ich dieses Urteil als die bodenloseste Frechheit. Bleibt nur die Frage offen, ob der Richter der dieses Urteil gefällt hat, der oben genannten Gruppe angehört. Wie kann ein “maskierter Grünrock” feststellen ob sich ein Haustier der Aufsicht seinens Besitzers entzogen hat. Womöglich hat solch “Waidmann” 3 Dioprin auf seiner Nase sitzen und behauptet er habe die Besitzer nicht gesehen und knallt vor den Augen des Tierhalters das arme Tier ab, um dann am Stammtisch in Bier und Weinlaune anzugeben welch ein toller Schütze und “Waidmann” er ist. Mein Vorschlag, ein Halali auf solch schwarzen Schafe blasen um die echten verantwortundsvollen Jäger und Heger vor einem Imageverlust zu bewahren.

  9. Univ Doz Dr Sylvia Kölbl sagt:

    Leider sind die Tierhalter nicht die Jagdpersonen, die einmal im Jahr “par force” auf lebende Ziele schießen, weil es finanziell möglich und gesellschaftlich wichtig ist. Die Regulierung der Wildpopulation ist hier kein Thema, aber jede mögliche Konkurrenz störend. Streunende Hunde sind bestenfalls-ebenso wie Jogger, Radfahrer und Wanderer- störend für die Ruhe des Wildes, aber letztere sind ein Tourismusaspekt und somit schwer abschießbar.
    Aus eigener Erfahrung weiss ich, dass schiesswütige Jäger selbst in der Zone “wo die Jagd ruht” sogar in Wohnobjekte ballern um Wild zu treffen. Eine Anzeige bei den Behörden hat sich im Sand verlaufen,. da der “Verantwortliche für die Jagd” der Initiator war….
    Dennoch sollte der Miss- und Umstand des neuen Gesetzes so nicht hingenommen werden aber die Hundehalter soweit informiert werden, dass sie in Wildgebiet ihre Tiere angeleint halten sollen.

  10. Fölss Hubert sagt:

    Wenn es tatsächlich zu einem Abschuss eines Haustieres kommt (100m)
    so würde ich den Jäger gemeingefährliches Verhalten klagen da er auf einen Menschen geschossen hat.
    Außerdem würde ich sein Gewehr in Notwehr zerstören

  11. Margit Pfeiffer sagt:

    Das Abschießen von Haustieren durch Jäger ist unmenschlich und einer zivilisierten Gesellschaft unwürdig und gehört deswegen bei Strafe verboten!

  12. Marion Beier sagt:

    Mein Hund ist keine Jagdtrophäe!

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