Leinenzwang: Zur Illegalität gezwungen

Kaum etwas ist so natürlich, wie der Drang, frei herumzulaufen und sich auszutoben. Dennoch wird Hunden das durch unser Gesetz an den allermeisten Orten verboten. Eine Absurdität sondersgleichen.

Freilaufender Hund? Darf laut Gesetz an den allermeisten Orten gar nicht sein.

Freilaufender Hund? Darf laut Gesetz an den allermeisten Orten gar nicht sein.

Manchmal scheint es, als hätte das Gesetzesbuch einen eindeutigen Feind: Den Hund. Stets angeleint soll er sein, oder aber mit Maulkorb versehen, am besten beides. Von freier Bewegung ist an vielen Orten schon gar nicht mehr die Rede, hier darf der Hund überhaupt nicht sein.

Hundehalter zum Gesetzesbruch gezwungen

Kaum einer bringt es über’s Herz, den Hund stets angeleint selbst über Wiesen zu führen, über die er laufen könnte, ohne jemanden zu stören. Man stelle sich das nur mal am Menschen angewandt vor, wie wir mit Maulkorb versehen oder an der Leine stets bei Fuß gehen müssen. Kein schöner Gedanke. Doch selbst wer sich tatsächlich daran hält und immer brav den Leinen- und Maulkorbzwang befolgt, verstößt gegen ein Gesetz: Nämlich wiederum gegen das Bundes-Tierschutzgesetz. Eine Zwickmühle.

Widerspruch zur artgerechten Tierhaltung

Das Tierschutzgesetz gibt es nicht umsonst. Jedes Tier sollte die Möglichkeiten haben, sich frei zu bewegen – wenn vielleicht nicht immer, dann zumindest zu täglichen Gelegenheiten. Ausreichend artgerechte Freilaufmöglichkeiten könnten genau diese Gelegenheiten bieten – gäbe es denn genug von ihnen. Nicht nur fehlen diese häufig, oft sind sie auch zu klein oder vollkommen verdreckt.

Gegen die Hetzjagd auf Hundebesitzer

Von inoffizieller Seite sind es die Giftköder und sogar Schüsse auf Hunde, von offizieller Seite sind es Gesetze und stetige Hundesteuererhöhungen: Die Hundehasser haben ihre Tricks und Kniffe. Das muss man sich nicht gefallen lassen. Die Gelder, die jährlich mittels Hundesteuer erhoben werden, stehen ohnehin stark im Verdacht, für sonstige Budgetlöcher und nicht etwa im Sinne der Interessen der Hunde und ihrer Besitzer eingesetzt zu werden.

Der Schutz: Eine Hundehalter-Rechtschutzversicherung

Gegen Giftköder bieten wir seit Neuem einen Whatsapp-Dienst, der sich bereits großer Beliebtheit erfreut und der Hundehalter rechtzeitig vor Gefahren warnt. Wer sich wiederum vor der häufig diffusen Rechtslage schützen und nicht für lächerliche Lappalien von entsprechenden Hundehassern verklagt werden will, für den empfiehlt sich die Hunde-Rechtschutzversicherung der TIERFREUNDE ÖSTERREICH. Die Rechtsauskunft vom Anwalt ist sogar kostenfrei.

Halten wir zusammen und kämpfen wir für die artgerechte Haltung unserer Vierbeiner! Gemeinsam sind wir stark.


Die TIERFREUNDE ÖSTERREICH sind Österreichs Club für Haustierbesitzer. Fundierte Information und Beratung zu haustierspezifischen Themen sind Kernaufgaben der gemeinnützigen Organisation, die sich mit einem umfassenden Servicepaket sowie Initiativen um die Anliegen von Haustierbesitzern kümmert.

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