Leinenpflicht in Österreich

Um ein gutes Miteinander zu gewähren, müssen sich Hundehalter an gewisse Regeln halten. Auch wenn diese oft streng, unübersichtlich und nicht nachvollziehbar sind. Andernfalls drohen Geldstrafen. Dazu zählt die in Österreich geltende Leinenpflicht für Hunde. Doch was bedeutet das und wo gilt diese eigentlich? Die Experten der Tierfreunde Österreich klären auf!

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Die Leinen und Maulkorbpflicht in Österreich kann von den österreichischen Bundesländern und Gemeinden unterschiedlich geregelt werden. Die jeweilige Behörde sollte zur aktuellen Gesetzeslage ausführlich und schnell Auskunft geben können. Diese Unterschiede führen jedoch in den meisten Fällen zu Verwirrungen, weil die Bestimmungen nicht eindeutig kommuniziert oder verständlich ausgewiesen sind und zudem sehr unterschiedlich sind. Wer gegen die Leinenpflicht verstößt und von der Polizei kontrolliert wird muss mit einer Geldstrafe rechnen. Wie sieht die Situation also in den österreichischen Städten aus?

Wien: Im Wiener Tierhaltergesetz ist verankert, dass:

§ 5. (1) An öffentlichen Orten, wie etwa Straßen, Plätzen, land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen sowie frei zugänglichen Teilen von Häusern, Höfen, Lokalen und Kleingartenanlagen müssen Hunde, unbeschadet, entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen sein oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet ist. Zudem müssen an öffentlichen Orten müssen bissige Hunde mit einem Maulkorb versehen sein und Hunde müssen an öffentlichen Orten, an denen üblicherweise größere Menschenansammlungen stattfinden (zB in Restaurants oder Gasthäusern, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Geschäftslokalen oder bei Veranstaltungen), jedenfalls mit einem Maulkorb versehen sein. Dies gilt jedoch nicht für Orte, an denen Veranstaltungen mit Hunden stattfinden. Der Maulkorb- oder Leinenzwang gilt nicht für Rettungs-, Therapie-, Assistenz- und Diensthunde während ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung (Einsatz und Ausbildung).

Salzburg: Die Stadt Salzburg hat die Leinen- und Maulkorbpflicht folgendermaßen definiert:

In der Stadt Salzburg müssen Hunde außerhalb von Gebäuden und von ausreichend eingefriedeten Grundflächen entweder mit einem Maulkorb versehen sein oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres möglich ist.

Graz: Die Stadt Graz schreibt Hundehalter Leinen- und Maulkorbpflicht an folgenden Orten vor:

Das Gesetz besagt, dass Hunde an öffentlich zugänglichen Orten im Stadtgebiet an die Leine genommen werden müssen oder einen Maulkorb zu tragen haben. In städtischen Parkanlagen und Hundezonen gilt absolute Leinenpflicht für Hunde. Bei Nichtbeachtung ist mit einer Geldstrafe zu rechnen.

Linz: Die Stadt Linz sieht folgende Regelung für Hundebesitzer vor:

Leinen- oder Maulkorbpflicht für Hunde an öffentlichen Orten im Ortsgebiet und jedenfalls Leinen- und Maulkorbpflicht für Hunde in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten und bei Veranstaltungen.

Innsbruck: Die Stadt Innsbruck hat eine sehr komplexe und ausführliche Regelung bei der Leinenpflicht:

Hund müssen in Innsbruck immer an der Leine geführt werden. Im Bereich landwirtschaftlicher Kulturen sind Hunde im Zeitraum vom 1. März bis einschließlich 15. Oktober jeden Jahres, im Bereich nicht abgeernteter Felder bis einschließlich 15. November jeden Jahres, an einer nicht mehr als zwei Meter langen Leine zu führen. Zudem gibt es speziell ausgewiesene Wege, wo die Leinenpflicht gilt. 

Tipp der Tierfreunde Österreich: Auch beim Spazierengehen mit Leine können Missgeschicke und Unachtsamkeiten passieren. Um im Schadensfall abgesichert zu sein, raten die Experten der Tierfreunde Österreich unbedingt zu einer Hundehaftpflichtversicherung. Zudem ist die Haftpflichtversicherung für den Hund in den meisten Bundesländern bereits gesetzliche vorgeschrieben.

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Die TIERFREUNDE ÖSTERREICH sind Österreichs Club für Haustierbesitzer. Fundierte Information und Beratung zu haustierspezifischen Themen sind Kernaufgaben der gemeinnützigen Organisation, die sich mit einem umfassenden Servicepaket sowie Initiativen um die Anliegen von Haustierbesitzern kümmert.

Bild: Dieter Schütz / pixelio.de

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