Muss ich das Hundegebell des Nachbarn erdulden?

Jedes Mal, wenn man den Hof betritt, im Treppenhaus an der Wohnungstür vorbeikommt oder mitten in der Nacht schlafen möchte, dann geht es los: Das ohrenbetäubende Kläffen des Nachbarhundes. Doch muss ich das wirklich ertragen? Die TIERFREUNDE ÖSTERREICH klären auf.

Hundegebell

Selbst tierliebe Menschen werden ärgerlich, wenn Hunde dauernd bellen oder das Hundegebell die Nachtruhe stört. In diesen Fällen ist das Bellen des Hundes eine Lärmbelästigung, die die Rechte der Nachbarn auf Ruhe verletzt. Wenn Mieter in einem Mehrfamilienhaus ein oder sogar mehrere Hunde halten, fühlen sich Nachbarn schnell gestört, wenn es zu einer Belästigung durch Hundegebell kommt. Mieter müssen ihre Hunde jedoch so halten, dass von diesen keine unangemessene Lärmbelästigung für die übrigen Bewohner des Hauses ausgeht.

Wie können genervte Nachbarn vorgehen?

Wer als Mieter darunter leidet, sollte zunächst einmal mit dem Halter des Hundes die Situation besprechen. Wenn ein freundliches Gespräch keine Abhilfe bringt, ist es empfehlenswert, ein Lärmprotokoll über mindesten 14 Tage anzulegen. Es muss bewiesen werden, dass die Ruhestörung erheblich und somit unzumutbar ist. Dabei sollten Häufigkeit, Intensität, Zeitpunkt und Dauer der Lautstärke protokolliert werden. Es ist hilfreich, wenn Zeugen das Lärmprotokoll unterschreiben und diesem damit mehr Gewicht verleihen.

Örtliche Begebenheiten ausschlaggebend

Was den Bewohnern zugemutet werden kann, hängt hierbei im Einzelfall auch von den örtlichen Begebenheiten ab. In einer ländlichen geprägten Umgebung ist Tierlärm eher Bestandteil des Alltagslebens als in einer Großstadt oder in einem Mehrfamilienhaus mit hellhörigen Wänden und vielen Menschen, von denen die wenigsten vielleicht auch überhaupt ein Tier halten. Gelegentliches Bellen muss allerdings immer toleriert werden.

Wann wird Hundegebell unzumutbar?

Ab wann Hundegebell unzumutbar wird, ist immer eine Frage des Einzelfalls. Die Rechtsprechung ist wenig einheitlich. Es gibt keine pauschalen Vorgaben, da es auf die Umstände ankommt. Gelegentliches Bellen ist immer zumutbar. Dies gilt vor allem dann, wenn der Mieter Besuch bekommt oder selbst nach Hause kommt und der Hund ihn begrüßt oder auf plötzlich auftretende Geräusche mit Bellen reagiert. Die Grenze des Zumutbaren ist jedoch erreicht, wenn der Hund ständig über längere Zeiträume und insbesondere nachts bellt

Erlaubnis zur Hundehaltung kann in Extremfällen widerrufen werden

Viele Mietverträge sehen vor, dass der Vermieter zur Hundehaltung seine Erlaubnis erteilen muss. Selbst wenn der Vermieter das Halten des jeweiligen Hundes ausdrücklich genehmigt hat, kann er seine Zustimmung widerrufen, wenn das Tier besondere Ruhestörungen verursacht und der Mieter hiergegen nichts unternimmt. In schwerwiegenden Fällen müssen Tierhalter mit dem Ausspruch einer Abmahnung oder sogar einer Kündigung rechnen. Eventuell darf der Vermieter auch fordern, dass der Hund abgeschafft wird. Man sollte daher gerade in einem Mehrfamilienhaus auf eine gute Erziehung des Hundes achten.


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