Haustiere und Mietwohnungen

Wer sich als Haustierbesitzer nach einer neuen Mietwohnung umsieht und das neue Heim dann anmieten will, scheitert oft an einer Klausel im Mietvertrag, die die Haltung von Haustieren in der Wohnung verbietet. Dabei wissen viele Mieter gar nicht, welche Rechte ihnen in so einem Fall zustehen. Um Verzweiflung bei der Wohnungssuche und Konflikten mit dem Vermieter zukünftig aus dem Weg zu gehen, haben die Experten der Tierfreunde Österreich Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema Mietwohnungen und Haustiere für Dich zusammengestellt.

Expertenrat: Haustiere und Mietwohnungen

Haustierhaltung in Mietwohnungen

Was wir vorwegnehmen können ist, dass ein aufklärendes und persönliches Gespräch mit dem (zukünftigen) Vermieter bezüglich der Haltung von Haustieren in der Wohnung sehr positiv sein kann. So kann der Vermieter den Mitbewohner kennenlernen. Wenn diese Barriere überwunden ist, sollte man als Mieter eine Haustierhaftpflicht-Versicherung nachweisen. Dies sichert zum einen den Vermieter ab, macht einen positiven und verantwortungsvollen Eindruck und zum anderen ist man als Haustierbesitzer gut abgesichert, wenn dem Haustier dann doch mal ein kleines Missgeschick passiert.

Fall 1: Im Mietvertrag gibt es keine Regelung über die Haltung von Haustieren: In diesem Fall sind übliche Haustiere, wie Fische, Kleintiere (Nager), Katzen und Hunde, grundsätzlich erlaubt. Störungen im Haus oder der anderen Mieter durch das Haustier dürfen vom Vermieter untersagt werden, die Haltung aber nicht.

Fall 2: In einem neuen Mietvertrag ist ein Tierhaltungsverbot vorgeschrieben: Wenn dieser Mietvertrag unterschrieben wird, ist der Mieter an das Haltungsverbot gebunden. Dieses Verbot schließt jedoch „harmlose, in Behältnissen“ gehaltene Haustiere aus. Somit darf die Hunde- und Katzenhaltung untersagt werden kleine Nager in Haustierkäfigen, Wellensittiche und Fische sind aber erlaubt.

Fall 3: Die Tierhaltung in der Wohnung ist an die ausdrückliche Erlaubnis des Vermieters geknüpft: Dies ist zulässig, der Vermieter kann aber nicht seine Entscheidung willkürlich zurückziehen oder einführen.

Fall 4: Die Hausverwaltung bzw. der Vermieter verlangen eine Meldung des Haustiers: dies ist allgemeine zulässig und sollte umgehend bei der Anschaffung durchgeführt werden, um Missverständnisse zu vermeiden.

Auch wenn die Suche nach der geeigneten Mietwohnung mit einem Haustier oftmals schwer fallen kann, gibt es zahlreich tierfreundliche Vermieter. Die Suche nach Mietwohnung, wo Haustiere willkommen sind, zahlt sich meistens aus und beugt spätere Interessenskonflikte vor.

Die Tierfreunde Österreich stehen ihren Mitgliedern bei der Haustierhaltung mit Rat und Tat in allen Lebenslagen zur Seite. Jetzt Mitglied werden!

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