Neues Hundehaltegesetz in OÖ geplant

In Oberösterreich wurde eine Novelle des Hundehaltegesetzes entworfen und bis 30. Dezember 2020 konnten Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf abgegeben werden. Hundetrainer kritisieren unter anderem die darin vorgesehene Ergänzung zu „Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial“.

Neue-gesetzesnovelle

Die Novelle des Hundehaltegesetzes 2021 sieht vor allem einen erschwerten Zugang zu bestimmten Hunderassen und neue Strafbestimmungen für Halter von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential vor. Da es leider in Oberösterreich immer wieder zu gefährlichen Hundebissattacken auf Menschen kommt, wird durch die vorliegende Novelle eine neue Kategorie „Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial“ geschaffen.

Besondere Vorschriften für Listenhunde

Bei welchen Hunderassen eine höhere Gefährdung gegenüber Menschen und Tieren vermutet wird, hat die Landesregierung durch eine Verordnung festzulegen. Auch Niederösterreich, Vorarlberg und Wien sehen bereits besondere rechtliche Bestimmungen zu den sogenannten „Listenhunden“ vor. Die geplanten Verschärfungen seien zum Schutz der Kinder, Mitmenschen aber auch der Hundehalter und ihrer Vierbeiner selbst. Im Detail soll das Halten von Hunden dieser Rassen an die Absolvierung einer Hundealltagstauglichkeitsprüfung gebunden werden. Weitere Voraussetzungen sind die Verlässlichkeit des Halters sowie die Leinen- und Beißkorbpflicht an öffentlichen Orten. In einer Rassekiste soll künftig bei der Meldung des Hundes erkennbar sein, wie gefährlich er vielleicht ist und welche Ausbildungen die Besitzer benötigen.

Rasselisten sind nicht die Lösung

Tierärzte, Hundezüchter und Hundetrainer haben sich in einer Stellungnahme an die Verantwortlichen beim Land OÖ gewandt und appellieren daran stattdessen einen lösungsorientierten und sinnvollen Gesetzesentwurf auszuarbeiten. Denn in erster Linie sollte der Schutz und der richtige Umgang mit dem Hund im Vordergrund stehen und nicht eine Gesetzesänderung, die Hundebisse auf Menschen nicht reduzieren wird. Viel effektiver wäre es ein Gesetz zusammen mit Fachleuten zu erstellen, dass mehr Sicherheit und Kompetenz bei den Hundebesitzern bewirken würde. Aus zahlreichen Studien geht hervor, dass sogenannte Rasselisten keineswegs zur Vermeidung von Verletzungen durch Hunde beitragen. Der jetzige Entwurf schaffe vermutlich mehr Probleme als er löse und muss dringend überprüft und verbessert werden. Statt in Rasselisten sollte in die Ausbildung und Beratung von Hundehaltern investiert werden.

PETA fordert bundesweite Einführung von Hundeführerschein

Das Wort „Kampfhund“ stigmatisiert Hunde, die bestimmten Rassen angehören – ohne den Blick tatsächlich auf das einzelne Tier zu lenken. Dabei wird kein Hund als „Beißer“ geboren, der Mensch ist hier in der Verantwortung. So sind die in der Gesellschaft negativ behafteten „Listenhunde“ und ihre Mixe genau so freundlich, gelehrig und auf Menschen bezogen, wie ihre Artgenossen – wenn sie die richtigen Menschen an ihrer Seite haben. Der Begriff „Kampfhund“ wurde übrigens nur durch die Medien geprägt uns ist auf diesem Weg bis in die Gesetzgebung gewandert. Kein anerkannter Wissenschaftler würde Hunde einer spezifischen Rasse so benennen! Es ist der Mensch, der Hunde in die Situation bringt zu beißen. Unwissenheit, falsche Reaktionen auf die Körpersprache des Hundes, fehlendes Wissen über das Ausdrucksverhalten der Tiere, Schmerzen sowie ein insgesamt nicht artgerechter Umgang mit den Vierbeiner bringen diese in Notsituationen. Die Tierrechtsorganisation fordert daher eine Abschaffung der sogenannten Rasselisten sowie die gleichzeitige Einführung eines verpflichtenden Sachkundenachweises für Hundehalter.


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