<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0" xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/" xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/" xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/" xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom" xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/" xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/" ><channel><title>tierfreunde blog &#187; Neue Gesetzesnovelle</title> <atom:link href="https://www.tierfreunde.org/blog/tag/neue-gesetzesnovelle/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" /><link>https://www.tierfreunde.org/blog</link> <description>tierfreunde blog</description> <lastBuildDate>Thu, 27 Jan 2022 14:54:43 +0000</lastBuildDate> <language>de-DE</language> <sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod> <sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency> <generator>https://wordpress.org/?v=4.0.38</generator> <item><title>Neues Hundehaltegesetz in NÖ sorgt für Unmut bei Hundehaltern</title><link>https://www.tierfreunde.org/blog/neues-hundehaltegesetz-in-noe-sorgt-fuer-unmut-bei-hundehaltern/</link> <comments>https://www.tierfreunde.org/blog/neues-hundehaltegesetz-in-noe-sorgt-fuer-unmut-bei-hundehaltern/#comments</comments> <pubDate>Tue, 26 Nov 2019 12:25:01 +0000</pubDate> <dc:creator><![CDATA[Sigrid Mair]]></dc:creator> <category><![CDATA[Hunde]]></category> <category><![CDATA[Ratgeber, Tipps]]></category> <category><![CDATA[Beiss-und Maulkorbpflicht]]></category> <category><![CDATA[Hunde Maulkorb]]></category> <category><![CDATA[Hundehaltegesetz]]></category> <category><![CDATA[Maulkorbpflicht]]></category> <category><![CDATA[Neue Gesetzesnovelle]]></category> <category><![CDATA[Neues Tierhaltegesetz]]></category><guid isPermaLink="false">https://www.tierfreunde.org/blog/?p=4601</guid> <description><![CDATA[Das im niederösterreichischen Landtag einstimmig beschlossene Hundehaltegesetz tritt am 1. Jänner 2020 in Kraft und sorgt für große Unzufriedenheit bei Hundehaltern. Das neue Gesetz besagt, dass bei Menschenansammlungen für Hunde Leinen- und Beißkorbpflicht gelten soll. Weil Hunde in Menschenansammlungen Leine &#8230; <a href="https://www.tierfreunde.org/blog/neues-hundehaltegesetz-in-noe-sorgt-fuer-unmut-bei-hundehaltern/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description> <content:encoded><![CDATA[<div class="pf-content"><p><strong>Das im niederösterreichischen Landtag einstimmig beschlossene Hundehaltegesetz tritt am 1. Jänner 2020 in Kraft und sorgt für große Unzufriedenheit bei Hundehaltern. Das neue Gesetz besagt, dass bei Menschenansammlungen für Hunde Leinen- und Beißkorbpflicht gelten soll.</strong></p><p><a href="https://www.tierfreunde.org/blog/wp-content/uploads/2018/11/Beiskorbpflicht-vertagt.jpg"><img class="alignnone size-full wp-image-4207" src="https://www.tierfreunde.org/blog/wp-content/uploads/2018/11/Beiskorbpflicht-vertagt.jpg" alt="Beiskorbpflicht-vertagt" width="500" height="333" /></a></p><p>Weil Hunde in Menschenansammlungen Leine und Maulkorb tragen sollen, gehen in NÖ die Wogen hoch. In Wien werden die strengen Regeln für Listenhunde vor dem Höchstgericht bekämpft. In Lokalen, öffentlichen Verkehrsmitteln oder bei Veranstaltungen müssten Hunde eigentlich einen Maulkorb tragen und zwar alle Hunde, unabhängig von ihrer Rasse- egal ob Rottweiler als Chihuahua.</p><p><strong>Hundefeindliche Politik?</strong></p><p>Um ihrer Verärgerung Ausdruck zu verleihen gingen vor wenigen Tagen im Waldviertel die Mitglieder eines Hundesportvereins mit Transparenten auf die Straße. Am Donnerstagnachmittag überreichten Hundefreunde vor dem Landhaus in St. Pölten eine Protest-Petition mit fast 10.000 Unterschriften. Aufgrund der Aufregung veranlasste die ÖVP am Donnerstag im Landtag eine Nachbesserung in Form einer authentischen Interpretation. Dabei geht es um die Definition, was den Begriff &#8220;Menschenansammlungen&#8221; betrifft. Der ÖVP schwebt Folgendes vor: Sobald sich mehr als 150 Personen in einem Gasthaus oder in einer Badeanlage aufhalten, müssen Vierbeiner angeleint sein und einen Maulkorb tragen. Sind weniger als 150 Menschen anwesend, ist entweder eine Leine oder ein Beißkorb ausreichend. Auch die Hundebesitzer geben sich damit nicht zufrieden, da es sich bei dieser Gesetzgebung um eine hundefeindliche Politik handelt.</p><p><strong>Falsches Sicherheitsgefühl</strong></p><p>Je mehr man die Tiere einschränkt, desto höher wird ihre Stressbelastung und umso mehr kommt es zu Verhaltensauffälligkeiten. Das Verhalten eines Hundes hängt außerdem nicht von seiner Rasse ab, sondern von seiner Haltung. Der Maulkorb am Hund gibt den Hundehaltern nur zu leicht ein falsches Sicherheitsgefühl und manche werden dann erst recht unvorsichtig. Die Maßnahme bringt nichts und verdammt tausende völlig friedlicher Hunde zu einem nicht hundegemäßen Leben. Wer für die Sicherheit im öffentlichen Raum wirklich etwas tun will, muss beim Hundehalter ansetzen und darf sich nicht in Anlassgesetzgebung erschöpfen. Man könne nicht aus dem massiven Fehlverhalten einer Einzelperson, die fahrlässig handelte, nun eine ganze Bevölkerungsgruppe diskriminieren und das Recht auf tiergemäßge Haltung ganzer Hunderassen beschneiden. Die Einteilung von Hunden in sogenannte „Listenhunde“ sei wissenschaftlich in keinster Weise begründbar und völlig willkürlich erfolgt. Auffällig werden nicht Rassen, sondern einzelne Hunde. Dass ein Hund gefährlich wird, liegt an schlechten Erfahrungen kombiniert mit fahrlässigem Umgang oder tierschutzwidriger Haltung. Versagt hat dabei in erster Linie der Mensch und nicht das Tier.</p><p><strong>Die Regeln der Bundesländer auf einen Blick</strong></p><p><strong>Tirol</strong><br /> Der Landtag novellierte am Donnerstag einstimmig das Landespolizeigesetz: Ab Mitte Jänner 2020 sind Leine oder Maulkorb in geschlossenen Ortschaften, bei Menschenansammlungen, in Öffis, bei Schulen oder in Einkaufszentren für alle Hunde vorgeschrieben. Es gibt aber keine Listenhunde, ein Alkoholverbot für Hundehalter wurde zwar diskutiert, aber für nicht kontrollierbar gehalten. Ab 1. April brauchen neue Hundebesitzer einen Sachkundenachweis.</p><p><strong>Salzburg</strong><br /> In Salzburg werden Leinen- oder Maulkorbpflichten auf Gemeindeebene geregelt. Abgesehen davon verlangt auch dieses Bundesland einen Sachkundeausweis. Auflagen für bestimmte Rassen oder ein Alkoholverbot gibt es aber nicht.</p><p><strong>Oberösterreich</strong><br /> Hier findet derzeit eine Diskussion über eine mögliche Liste mit Hunderassen, für die strengere Bestimmungen gelten sollen, statt. Ein Alkoholverbot gibt es nicht. Leine oder Beißkorb sind in Ortsgebieten und an öffentlichen Orten (Schulen, öffentlichen Verkehrsmitteln etc.) allerdings vorgeschrieben. Ein Sachkundenachweis ist ebenfalls Vorschrift.</p><p><strong>Vorarlberg</strong><br /> Das Vorarlberger Landessicherheitsgesetz sieht vor, dass Hunde auf Spielplätzen Leine oder Beißkorb tragen müssen. Strengere Regeln können von den Gemeinden erlassen werden. Ein Alkoholverbot für Hundehalter gibt es nicht. Ein Sachkundeausweis wird nicht gesetzlich verlangt, Gemeinden fordern ihn aber in der Regel von Listenhundebesitzern.</p><p><strong>Burgenland</strong><br /> Im Burgenland entscheiden Gemeinden, ob außerhalb von Gebäuden Leinen- und Maulkorbpflicht gilt. Für auffällige Hunde braucht es einen Sachkundenachweis. Ein Alkoholverbot gibt es nicht.</p><p><strong>Steiermark</strong><br /> An öffentlichen Orten muss ein Beißkorb oder eine Leine angelegt werden. Eine Rassenliste gibt es nicht, dafür muss jeder Besitzer einen Hundekundenachweis erbringen. Zur Alkoholisierung gibt es keine Regeln.</p><p><strong>Kärnten</strong><br /> In Kärnten wird das Landessicherheitsgesetz novelliert. Derzeit gibt keine Listenhunde, kein Alkoholverbot und keinen Sachkundenachweis. Bei Menschenansammlungen müssen Hunde Beißkorb oder Leine tragen.</p><p><strong>Niederösterreich</strong><br /> An Orten mit mehr als 150 Personen wird ab 2020 Leinen- und Beißkorbpflicht gelten. Neu ist, dass Hunde, die ständig am Arm oder in einem Behältnis getragen werden, von den Regelungen ausgenommen sind.</p><p><strong>Wien</strong><br /> Seit 1. Juli muss für jeden neu angeschafften Hund ein Sachkundenachweis erworben werden. Für Listenhunde ist zudem ein Hundeführschein vorgeschrieben. Deren Halter dürfen maximal 0,5 Promille intus haben, wenn sie mit dem Tier unterwegs sind. Außerdem gilt für Listenhunde eine generelle Maulkorb- und Leinenpflicht.</p><hr /><p>Die TIERFREUNDE ÖSTERREICH sind Österreichs Club für Haustierbesitzer. Fundierte Information und Beratung sind Kernaufgaben der gemeinnützigen Organisation, die sich mit einem <a title="Tierfreunde Österreich Serviceleistungen" href="https://www.tierfreunde.org/leistungen/">umfassenden Servicepaket</a> sowie <a title="Tierfreunde Österreich Initiativen" href="https://www.tierfreunde.org/initiativen/">wichtigen Initiativen</a> um die Anliegen von Haustierbesitzern kümmert. Werde jetzt Mitglied unter <a href="https://www.tierfreunde.org/mitgliedschaft/">https://www.tierfreunde.org/mitgliedschaf</a>t</p></div>]]></content:encoded> <wfw:commentRss>https://www.tierfreunde.org/blog/neues-hundehaltegesetz-in-noe-sorgt-fuer-unmut-bei-hundehaltern/feed/</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Maulkorbpflicht für alle Listenhunde wurde vertagt</title><link>https://www.tierfreunde.org/blog/maulkorbpflicht-fuer-alle-listenhunde-wurde-vertagt/</link> <comments>https://www.tierfreunde.org/blog/maulkorbpflicht-fuer-alle-listenhunde-wurde-vertagt/#comments</comments> <pubDate>Tue, 27 Nov 2018 13:28:04 +0000</pubDate> <dc:creator><![CDATA[Sigrid Mair]]></dc:creator> <category><![CDATA[Hunde]]></category> <category><![CDATA[Ratgeber, Tipps]]></category> <category><![CDATA[Bundestierschutzgesetz]]></category> <category><![CDATA[Hundehalter Kurs]]></category> <category><![CDATA[Kurse für Hundeerziehung]]></category> <category><![CDATA[Leinenpflicht]]></category> <category><![CDATA[Maulkorb]]></category> <category><![CDATA[Maulkorbpflicht]]></category> <category><![CDATA[Neue Gesetzesnovelle]]></category> <category><![CDATA[Sachkundenachweise]]></category><guid isPermaLink="false">https://www.tierfreunde.org/blog/?p=4206</guid> <description><![CDATA[Neues von der Maulkorbfront: Das neue Wiener Tierhaltegesetz konnte am Donnerstag im Landtag nicht beschlossen werden, weil FPÖ und Neos nicht damit einverstanden waren. Doch die rot-grüne Stadtregierung will es nächste Woche im Alleingang umsetzen, wie sie ankündigte. Kritik an &#8230; <a href="https://www.tierfreunde.org/blog/maulkorbpflicht-fuer-alle-listenhunde-wurde-vertagt/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description> <content:encoded><![CDATA[<div class="pf-content"><p><strong>Neues von der Maulkorbfront: Das neue Wiener Tierhaltegesetz konnte am Donnerstag im Landtag nicht beschlossen werden, weil FPÖ und Neos nicht damit einverstanden waren. Doch die rot-grüne Stadtregierung will es nächste Woche im Alleingang umsetzen, wie sie ankündigte. </strong></p><p><a href="https://www.tierfreunde.org/blog/wp-content/uploads/2018/11/Beiskorbpflicht-vertagt.jpg"><img class="alignnone size-full wp-image-4207" src="https://www.tierfreunde.org/blog/wp-content/uploads/2018/11/Beiskorbpflicht-vertagt.jpg" alt="Beiskorbpflicht-vertagt" width="500" height="333" /></a></p><p>Kritik an der rot-grünen Novelle kommt nicht nur von der FPÖ, sondern auch vom Wiener Tierschutzverein, dem österreichischen Hundehalterverband sowie von Hunde-Sachverständigen. Insbesondere der Passus, dass Hunde, die einen Menschen lebensgefährlich verletzt oder getötet haben, eingeschläfert werden sollen, ist umstritten. Denn es widerspreche dem Bundestierschutzgesetz, ein gesundes Tier ohne &#8220;vernünftigen Grund&#8221; zu töten, und was &#8220;vernünftig&#8221; ist sei nicht genormt.</p><p><strong>Übergangsregel für Listenhunde</strong></p><p>Es wurde ein Sonderfall für Kampfhunde geschaffen, der am 1. Juli 2019 in Kraft. Bei Hunden, die vor Gültigkeit des Gesetzes angeschafft wurden oder älter als drei Jahre sind, können die Tierhalter eine Prüfung ablegen, damit ihrem Tier der Beißschutz erlassen wird. Das ist aber nur eine Übergangsregel. Listenhundehalter dürfen auch nicht mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut haben, wenn sie mit ihrem Tier unterwegs sind. Sollte ein Herrchen seinen Listenhund an eine Person ohne Führschein weitergeben, drohen Strafen ab 200 Euro.</p><p>Die Novelle widmet sich nicht nur Listenhunde auch bei anderen Hunden werden Änderungen vorgenommen. Wer sich nach dem 1. Juli 2019 einen Hund anschafft, muss einen Kurs absolvieren und einen Sachkundenachweis vorlegen. Damit sei sichergestellt, dass sich Menschen darüber informieren, was Hundehaltung bedeutet.</p><p><strong>Derzeit nur in drei Bundesländern verpflichtende Kurse</strong></p><p>Wie berichtet, sieht das neue Gesetz u.a. Verschärfungen wie eine generelle Beißkorbpflicht für sogenannte Kampfhunde vor. Ergänzend wird im Gesetz für die Halter aller Hunde auch ein Sachkundenachweis vorgeschrieben. Jeder Hundehalter soll sich vor Anschaffung eines neuen vierbeinigen Familienmitglieds ernsthaft damit auseinandersetzen. Ab spätestens Ende Jänner 2019 müssen alle Hundebesitzer einen Kurs absolvieren, um die artgerechte Haltung des Tieres zu gewährleisten und einen Sachkundenachweis erbringen. Diese Art von Kursen gibt es derzeit nur in Oberösterreich, Salzburg und in der Steiermark. In den meisten anderen Bundesländern gibt es nur verpflichtende Kurse bei der Anschaffung von Listenhunden.</p><p><strong>Die verschiedenen Sachkundenachweise im Überblick</strong></p><p>In Oberösterreich setzt der Sachkundenachweis seit 2003 eine mindestens dreistündige theoretische Ausbildung voraus. In Salzburg ist für die Haltung von nicht gefährlichen Hunden seit 2013 ein Nachweis über den Besuch von mindestens zwei theoretischen Kursstunden zu erbringen. Für die Haltung von Listenhunde ist ein Nachweis von mindestens zehn Stunden erforderlich – inklusive Praxisteil. In der Steiermark braucht man als Hundebesitzer seit 2012 einen „Hundekundenachweis“. Der entsprechende Kurs dauert in etwa vier bis sechs Stunden. Wer den Nachweis nicht erbringt, wird mit der Zahlung der doppelten Hundesteuer bestraft.</p><p><strong>Regelungen in anderen Ländern </strong></p><p>In vielen europäischen Städten herrschen strenge Regeln vor allem für das Halten von Kampfhunden. Die meisten Städte führen Listen mit gefährlichen Rassen. In Hamburg gilt etwa für Rottweiler und deren Mischlinge Leinen- und Maulkorbpflicht. In Berlin herrscht für gefährliche Hunderassen in der Öffentlichkeit Leinen- und Maulkorbpflicht. Nur in gekennzeichneten Gebieten dürfen diese Hunderassen ohne Leine laufen, müssen aber einen Maulkorb tragen. In ganz Dänemark gilt seit 2010 ein strenges Hunderasseverbot. Listenhunde, die vor März 2010 angeschafft wurden, müssen auf öffentlichen Wegen an einer maximal zwei Meter langen Leine geführt werden und einen festverschlossenen Maulkorb tragen.</p><p><strong>Eine generelle Maulkorb- und Leinenpflicht bedeutet, dass die betroffenen Tiere keine Möglichkeit mehr zu artgemäßer Kommunikation untereinander sowie zum Ausleben ihres Bewegungsbedürfnisses haben und in ihrem Wohlergehen ohne Grund maßgeblich eingeschränkt wären. Überdies trägt die Maßnahme nicht zu vermehrter Sicherheit im öffentlichen Raum bei. Gefordert seien vielmehr Sachverstand und Vorsorge statt Anlassgesetzgebung. Die höchste Sicherheit gibt es, wenn Sachwissen und respektvoller Umgang mit dem Hund gefördert werden. </strong></p><hr /><p>Die TIERFREUNDE ÖSTERREICH sind Österreichs Club für Haustierbesitzer. Fundierte Information und Beratung sind Kernaufgaben der gemeinnützigen Organisation, die sich mit einem <a title="Tierfreunde Österreich Serviceleistungen" href="https://www.tierfreunde.org/leistungen/">umfassenden Servicepaket</a> sowie <a title="Tierfreunde Österreich Initiativen" href="https://www.tierfreunde.org/initiativen/">wichtigen Initiativen</a> um die Anliegen von Haustierbesitzern kümmert. 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