Hunde chippen und registrieren - Ratgeber

Hintergrund: Chip und Registrierung

Seit Juni 2008 ist es in Österreich laut Tierschutzgesetz Pflicht, seinen Hund mit einem Chip zu kennzeichnen und in der Heimtier-Datenbank zu registrieren. Alle Hunde, die auf österreichischem Staatsgebiet gehalten werden, müssen via Mikrochip und Eintrag in der Heimtierdatenbank gemeldet sein. Die Registrierung eines Hundes stellt eine Pflicht für den Hundebesitzer dar. Entlaufene, ausgesetzte, zurückgelassene oder sogar gestohlene Hunde können Dank des Chips und der Registrierung leicht identifiziert und zurückgebracht werden. Die Anmeldung des Hundes dient somit der Kennzeichnung eines jeden einzelnen Hundes in Österreich.

Der Chip für Hunde

Beim Mikrochip handelt es sich um einen reiskorngroßen Datenträger. Über diesen Chip ist jeder einzelne Hund in Österreich eindeutig identifizierbar. Auf dem Mikrochip befindet sich ein fünf-stelliger Strichcode, bestehend aus Zahlen und Buchstaben. Der Mikrochip erfüllt die Aufgabe eines Fingerabdrucks. Um den Hund zu identifizieren, benötigt man ein Lesegerät. Dieses macht den Code sichtbar. Danach kann der Code über eine Datenbank eingegeben und der Hund dem Besitzer zugeordnet werden.

Wann und wie wird der Mikrochip implementiert?

Der Chip ist Pflicht für alle Hunde in Österreich ab dem 3. Lebensmonat. Es handelt sich dabei um einen kleinen Eingriff, vergleichbar mit einer Injektion, der vom Tierarzt durchgeführt wird. Der Eingriff ist wenig bis kaum spürbar für den Hund und zum Beispiel viel harmloser als die Tätowierung zur Kennzeichnung am Innenohr des Hundes. Mittels einer Kanüle wird der Chip an der linken Halsseite unter der Haut platziert. Der Chip bleibt unverändert im Gewebe sitzen.

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Wie registriere ich meinen Hund?

Die Registrierung kann auf drei verschieden Arten erfolgen:
1.    Selbstanmeldung via Bürgerkarte online
Der Hund wird nach dem Einsetzen des Chips vom Besitzer in der Heimtierdatenbank (https://heimtierdatenbank.ehealth.gv.at/) registriert. Achtung: Hier sind eine Bürgerkarte (Link: http://www.buergerkarte.at/) und eine gültige Email-Adresse Voraussetzung. Alle erforderlichen Daten können hier eingegeben und gegebenenfalls geändert (z.B. bei der Übergabe an einen neuen Besitzer/Tod des Hundes) werden. Die Anmeldung erfolgt schnell, kostenlos und gesichert.
2.    Der Tierarzt übernimmt die Registrierung
Manche Tierärzte übernehmen beim Einsetzen des Chips auch gleich die Registrierung im Auftrag des Hundehalters.
3.    Registrierung über die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde
Alle notwendigen Daten können auch der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde gemeldet werden und diese übernimmt die Registrierung. Eventuell können aber Gebühren dafür anfallen.  

Sicherer - der Fortlauf-Schutz!

Chips können unter der Haut des Hundes "wandern" und im Lauf der Jahre defekt werden, so dass im Ernstfall der Halter nicht eruiert werden kann. Für den Hund bedeutet das oft, dass er nie wieder nach Hause kommt. Mehr Sicherheit bietet der Fortlauf-Schutz der Tierfreunde Österreich:

Der Fortlauf-Schutz bringt entlaufene Hunde und Katzen wieder heim

Welche Daten brauche ich für die Registrierung?

Personenbezogene Daten:
•    Name
•    Art und Nummer eines amtlichen Lichtbildausweises
•    Zustelladresse
•    Kontaktdaten
•    Geburtsdatum
•    Datum der Aufnahme der Haltung
•    Datum der Abgabe und neuer Halter/neue Halterin (Name und Nummer eines Lichtbildausweises)
Tierbezogene Daten:
•    Rasse
•    Geschlecht
•    Geburtsdatum (bzw. Geburtsjahr)
•    Mikro-Chipnummer
•    durchgeführte Eingriffe
•    Geburtsland
•    freiwillig: Nummer des Heimtierausweises und Datum u. Impfstoff der letzten Tollwutimpfung.

Welche Kosten fallen für die Registrierung des Hundes an?

Im Durchschnitt fallen für Chip und Registrierung ca. EUR 84,00 an. Erkundige Dich am besten bei Deinem Tierarzt, wie viel er verlangt.

Was passiert bei Nichtbeachtung der Chip-Pflicht?

Bei einer Nichtbeachtung kann eine Strafe für eine Verwaltungsübertretung  von bis zu EUR 3.750,00 anfallen. Bei Wiederholung sogar eine Strafe von EUR 7500,00.

Als CLUB FÜR HUNDEHALTER stehen Dir die TIERFREUNDE ÖSTERREICH bei Fragen zu Registrierung und Chippen deines Hundes jederzeit gerne zur Verfügung. Zudem erhältst Du umfassende Vorteile und Hilfestellungen mit dem Leistungspaket für Hundehalter. Jetzt alle Leistungen ansehen...

 

Müssen Katzen registriert werden?

Nein, obwohl es einmal vorgehsehen war, müssen Katzen aktuell noch nicht registriert werden. Die Experten der TIERFREUNDE ÖSTERREICH empfehlen jedoch auch Katzen chippen und registrieren zu lassen, weil sie im Notfall - wenn sie weglaufen - identifiziert und nach Hause gebracht werden können. Und auch im Streitfall - wem die Katze gehört - ist mit der Registrierung klar, zu wem die Katze gehört.

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