Hundeführschein & Sachkundenachweis

In Wien, Niederösterreich, Steiermark und den weiteren Bundesländern.

Jedes Bundesland hat eine eigene Regelung zum Hundeführerschein, der auch "Sachkundenachweis" genannt wird. So kommt es, dass es sowohl freiwillige, verpflichtende aber auch gar keine Prüfung für Hundehalter gibt. Im folgenden Beitrag zeigen dir die TIERFREUNDE ÖSTERREICH - der CLUB FÜR HUNDEHALTER - welche Rechte und Pflichten du hast

WIEN - Hundeführerschein

Allgemeine Informationen

In Wien gibt es seit 2006 den freiwilligen Hundeführschein für alle Hunde, die nicht auf der sogenannten „Rasseliste“ stehen. Für Hundebesitzer, die  einen Hund haben, dessen Rasse auf dieser Liste  steht, ist der Hundeführschein gesetzlich vorgeschrieben. Ziel des Hundeführscheins ist, dass der Hundebesitzer in Alltagssituationen mit seinem Hund gut zu Recht kommt und dass von seinem Hund keine Gefahr für Personen und andere Hunde ausgeht. Der Hundebesitzer lernt den richtigen Umgang mit seinem Hund, sowie Großstadttauglichkeit und Sozialverträglichkeit, so dass ein rücksichtsvolles, sicheres und konfliktfreies Zusammenleben gewährleistet ist.

Gesetzlich verpflichtet, einen Hundeführschein zu machen, sind Besitzer folgender Rassen:
Staffordshire Bullterrier, American
Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano,
Mastin Español, Fila Brasileiro, Mastiff, Bullmastiff,
Tosa Inu, Pitbullterrier, Rottweiler,
Dogo Argentino (Argentinischer Mastiff),
auch Mischlinge dieser Rassen sind betroffen!

Andere Hundekurse und Prüfungen ersetzen den verpflichtenden Hundeführschein nicht. Dieser ist gesetzlich vorgeschrieben!

Voraussetzungen

  • Der Hundeführschein muss innerhalb von drei Monaten ab Beginn der Haltung absolviert werden.
  • Das Mindestalter des Hundebesitzers für die Prüfung muss 16 Jahre betragen.
  • Der Hundebesitzer darf keine einschlägigen Vorstrafen haben.
  • Das Mindestalter des Hundes muss zum Zeitpunkt der Prüfung sechs Monate betragen.
  • Der Hund muss gechippt sein.
  • Die Hundeabgabe für den Hund muss entrichtet sein.
  • Es muss eine gültige Hundehaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 725.000 Euro für den Hund abgeschlossen sein. Die beste Hundeabsicherung erhalten Sie hier...

Quelle: http://www.wien.gv.at

Tipp: Wer den Hundeführschein (€ 25,00-) in Wien absolviert, zahlt ein Jahr keine Hundesteuer (€ 72,00-). Außerdem bekommst du die „Wiener Hundebox“ mit Informationsbroschüre, Erste Hilfe Paket und Einkaufsgutscheinen.

Hundeführschein & Sachkundenachweis
Broschüre kostenlos downloaden!

Anmeldung zur Prüfung

Zur Anmeldung musst du persönlich mit deinem Hund in die Magistratsabteilung 60 des Veterinäramts. Mitbringen musst du:

  • einen gültigen Lichtbildausweis
  • einen Auszug aus dem Strafregister
  • einen Nachweis über die Entrichtung der Hundeabgabe
  • einen Nachweis über den Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung über eine Summe von mindestens 725.000 Euro zur Deckung der durch den Hund verursachten Personen- oder Sachschäden
  • einen Nachweis, dass dein Hund gechippt ist.

Veterinäramt der Stadt WienMagistratsabteilung 60Karl-Farkas-Gasse 16, 1030 Wienwww.magwien.gv.at/veterinaerE-Mail: post@ma60.wien.gv.atTel.: +43 1 4000 8060Tel.: +43 1 79514 97615Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8bis 15 Uhr, Donnerstag von 8 bis 18 Uhr

Die Prüfung

Die Prüfung besteht aus einem Theorie- und einem Praxisteil. Im Theorieteil wird mit einem Multiple-Choice-Test dein Wissen zu Haltung, Ausbildung, Verhalten, Gesundheit und gesetzlichen Verpflichtungen geprüft. Im praktischen Teil werden der richtige Umgang, Pflege (anlegen von Leine, Maulkorb, Ohren-, Zahn-, und Pfotenkontrolle) und Gehorsam (gehen an der lockeren Leine, Sitz, Platz) geprüft. Außerdem wird die Alltagstauglichkeit,Spazieren gehen, konfliktfreies Verhalten in der Öffentlichkeit, Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und tiergerechter Umgang mit dem Hund geprüft.Prüfer: Eine Liste mit Prüfern findest du unter:www.tieranwalt.atKosten: Die Prüfer dürfen für Ihren Aufwandbis zu € 25,00- berechnen.Unterlagen: www.tiere.wien.at oder 01/4000-8060 www.wien.gv.at (Suchwort „Hundeführschein“)

NIEDERÖSTERREICH - Sachkundenachweis

Allgemeine Informationen
In Niederösterreich gibt es wie in Wien eine „Rasseliste“. Besitzer einer Hunderasse, die auf dieser Liste stehen, müssen gemäß der Hundehalter-Sachkundenverordnung einen „Sachkundenachweis“ erbringen. Dieser soll dazu beitragen, dass Hundebesitzer derartiger Rassen über ausreichende Kenntnisse verfügen. Folgende Rassen sind betroffen:

  • Rottweiler
  • Pitbullterrier
  • Bullterrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Tosa Inu
  • Staffordshire Bullterrier
  • Dogo Argentino
  • Bandog
  • und Mischlingsrassen


Die Prüfung:
Die Prüfung besteht aus einem allgemeinen (theoretischen) Teil von zumindest 4 Stunden über Wesen und Verhalten des Hundes und einem praktischen Teil von zumindest 6 Stunden zu Leinenführigkeit, Sitzen und Freifolgen. Absolvieren kannst du die Prüfung bei gelisteten Prüfern.

Informationen erhältst du unter
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Polizeiangelegenheiten
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 16
E-Mail: post.ivw1@noel.gv.at
Tel.: 02742/9005-13253, Fax: 02742/9005-13650

OBERÖSTERREICH - Sachkundenachweis

In Oberösterreich ist von jedem Hundebesitzer ein sogenannter  „Sachkundenachweis“ zu erbringen, der auch bei der Meldung vorgezeigt werden muss. Der theoretische Kurs dafür dauert zwei Stunden und vermittelt Wissen zur artgerechten Haltung, Gesundheit, Verhalten, Kosten und gesetzlichen Regelungen. Sogenannte „auffällige“ Hunde bzw. Hunde mit „Gefährdungspotential“ müssen in Oberösterreich zudem einen erweiterten Sachkundenachweis erbringen. Dieser besteht aus einem praktischen Kurs wie z.B. der Begleithundeprüfung. Wer bereits eine gleichwertige Ausbildung mit seinem Hund absolviert hat, muss keinen Sachkundenachweis erbringen.

Nähere Informationen zu Ort, Zeit und Preis finden Sie unter: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/96769.htm 

Amt der Oö. Landesregierung Direktion Inneres und Kommunales Verwaltungspolizei

Bahnhofplatz 1
4021 Linz

Telefon (+43 732) 77 20-143 19Fax (+43 732) 77 20-21 48 15E-Mail pol.ikd.post@ooe.gv.at

 

SALZBURG - Sachkundenachweis

Für alle Hundehalter gilt seit dem 1. Jänner 2013 in Salzburg die Novelle zum Salzburger Sicherheitsgesetz, LGBI NR 100/2012. Das bedeutet, die Meldepflicht für alle Hundebesitzer für einen Hund der älter als 12 Wochen ist und zum anderen, dass jeder Hundehalter einen Sachkundenachweis erbringen muss. Dieser besteht aus einer Ausbildung von mindestens 2 Stunden bei
einer zugelassenen Ausbildungsstätte.

Bei bestimmten Hunderassen – die vom Gesetzgeber als "gefährlich" eingestuft werden, ist eine Ausbildung von mindestens 10 Stunden und ein Praxisteil erforderlich, um den Sachkundenachweis zu erwerben. Nach erfolgreichem Absolvieren des jeweiligen Moduls stellt die zugelassene Aussbildungsstätte den Sachkundenachweis über die erfolgreiche Absolvierung des Kurses aus.

Nähere Informationen zum Sachkundenachweis in Salzburg:

Die beste Hundeabsicherung mit der Hund Haftpflichtversicherung der Tierfreunde Österreich.

STEIERMARK - Hundekundenachweis

Für Ersthundebesitzer ist mit dem neuen Hundehaltegesetz seit 2012 die Erbringung eines "Hundekundenachweises" in der Steiermark Pflicht. Personen, die in den letzten fünf Jahren einen Hund hatten, sind von dieser Regelung ausgenommen und müssen keinen "Hundekundenachweis" machen. Ansonsten ist dieser innerhalb eines Jahres, ab Anschaffung des Hundes zu machen. Ausgestellt wird der "Hundekundenachweis" vom Amtstierarzt, der verpflichtet ist eine gewisse Anzahl von Kursen anzubieten. In dem Kurs - der in der Regel vier bis sechs Stunden dauert - werden Themen wie, Wahl des passenden Hundes, Haltung von Hunden, Rechtsfragen und weiteres behandelt. Die Kosten dafür belaufen sich auch 40,00 Euro. Wer den Hundekundenachweis nicht macht, wird mit der Zahlung der doppelten Hundesteuer bestraft. Alternativ lässt sich aber auch die Begleithundeprüfung absolvieren.

Die Termine für Hundekundenachweis-Kurse sind bei der jeweiligen Gemeinde zu erfragen.

 

VORARLBERG

In Vorarlberg existiert seit 1992 eine sogenannte Kampfhundeverordnung, der zufolge die Haltung von „Kampfhunden“ bewilligt werden muss. Die zuständige Behörde für Bewilligungen ist der jeweilige Bürgermeister.

Folgende Hunde gelten in Vorarlberg als „Kampfhunde“ und dürfen nur mit einer Bewilligung gehalten werden:

  • Bullterrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Mastino Napoletano
  • Mastin Espanol
  • Fila Brasileiro
  • Argentinischer Mastiff
  • Mastiff
  • Bullmastiff
  • Tosa Inu
  • Bordeaux Dogge
  • Dogo Argentino
  • Ridgeback

Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier,sowie alle Hunde aus Kreuzungen unterdiesen Rassen und deren Kreuzungen.
Quelle: http://www.dornbirn.at

BURGENLAND, KÄRNTEN, TIROL

Die Gesetze bezüglich Sachkundenachweis und Hundeführerschein in Burgenland, Kärtnen und Tirol sehen derzeit keinen Hundeführerschein vor.

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