Die Grünen - Landtagsfraktion Kärnten

Ich danke Ihnen für ihre Nachricht! Inhaltlich kann ich Ihnen meine politische Position zur Hundeabgabe dahingehend darlegen, dass die Einhebung einer Hundeabgabe zwar grundsätzlich vor dem Hintergrund der volkswirtschaftlichen Kostendeckung öffentlicher Ausgaben für Reinigungsarbeiten im Zusammenhang mit Hundeexkrementen als gerechtfertigt erscheinen könnte. Jedoch konterkariert die pauschalierte allgemeine Hundeabgabe für das Halten von Hunden den aus der Sicht der Grünen insbesondere in Fragen der Umweltpolitik zentralen Grundsatz des Verursacherprinzips und ist die Hundeabgabe daher aus meiner Sicht als eigentlich nicht gerechtfertigt zu qualifizieren.
Andererseits können bei Novellierung der Hundeabgabe mittels entsprechender Zweckbindung Lenkungs- und Steuerungsmaßnahmen ergriffen werden, etwa indem infrastrukturelle Einrichtungen wie Gratisautomaten für Hundekotbeutel flächendeckend finanziert werden oder auch eine zweckgewidmete Subvention an Tierschutzvereine wäre denkbar. Der Einhebung einer Hundeabgabe sollte jedenfalls eine adäquate und für HundehalterInnen vorteilhafte Leistung gegenüberstehen, denn nur so kann eine Hundeabgabe aus meiner Sicht politisch legitimiert werden.
Das Kärntner Hundeabgabegesetz normiert aktuell auf der Grundlage bundesgesetzlicher Ermächtigung gemäß Finanz-Verfassungsgesetz die wesentlichen Merkmale der Hundeabgabe. Die Gemeinden und Städte sind im autonomen Wirkungsbereich ermächtigt eine entsprechende Hundeabgabe mit Verordnung einzuheben. Nach dem Kärntner Hundeabgabegesetz ist die Höhe der allgemeinen Hundeabgabe nicht begrenzt, außer für das Halten von Wachhunden und von Hunden, die in Ausübung eines Berufes oder Erwerbes gehalten werden.
Die Gemeinden bzw. Statutarstädte sind somit ermächtigt im eigenen Wirkungsbereich grundsätzlich Hundeabgabeverordnungen zu erlassen und auch die Höhe dieser Abgabe festzusetzen.
In der Frage der Beurteilung der Höhe von Abgaben ist aus meiner Sicht das Sachlichkeitsgebot und die Verhältnismäßigkeit beachtlich und dürfen in diesem Kontext keine ungerechtfertigten, nur einen bestimmten Personenkreis in ungerechtfertigter Höhe benachteiligende Abgaben ohne adäquate Gegenleistung eingehoben werden. Es müsste diesbezüglich entsprechend (verfassungs-)rechtlich geprüft werden, ob überhaupt und in welcher zulässigen Höhe mittels Landesgesetz Obergrenzen auch unter Einbeziehung eines Bundesländervergleichs für eine allgemeine Hundeabgabe unter Berücksichtigung des Aspekts der sozialen Staffelung normiert werden könnten. Die entsprechende Behandlung der Thematik stellt eine der umfassenden Aufgaben des sich gerade neu konstituierten Grünen Landtagsklubs dar und wird daher von den Grünen im Kärntner Landtag zu gegebenem Zeitpunkt gegebenenfalls eine entsprechende Initiative für eine kritische parlamentarische Auseinandersetzung mit der Hundeabgabe unter Einbeziehung des Vereins Tierfreunde Österreich gesetzt werden.
 
Mit den besten Grüßen,
Frank Frey
----------------------------------------
Frank Frey
Landessprecher

Unsere Partner
ÖAMTS
Österr. Tierschutzverein
Helvetia
Zooblitz
all4pets

Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, nutzt unsere Website Cookies. Durch die Nutzung der Website erklären Sie sich mit der Nutzung und Verarbeitung von Cookies einverstanden. Weitere Informationen darüber finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.